Damit Sie im Arbeitskontext richtig angesprochen werden und vor allem damit Ihre Personal- und Entgeltangelegenheiten richtig bearbeitet werden können, haben Sie die Verpflichtung, Änderungen, die sich in Bezug auf Ihre Daten ergeben, beim Arbeitgeber anzuzeigen.
Zu Personalgrunddaten gehören u.a. Name und akademischer Titel, Familienstand und Kinder, Adresse, Bankverbindung, Aufenthaltstitel, Mitgliedschaft Krankenkasse u.ä.. Ihre Veränderungsmitteilung nehmen wir zu Ihren Personalunterlagen, vermerken sie im Personalprogramm und informieren das Landesamt für Finanzen (LAF). Automatisch werden die Änderungen dann auch in alle anderen Unisysteme, z.B. die E-Mail-Adresse, übernommen.
Wenn Sie ein Dokument oder eine Urkunde, z.B. neue Personenstandurkunde oder Promotionsnachweis, erhalten haben, reichen Sie diese bitte als Kopie bei uns ein. Bei einer Veränderung Ihrer Bankverbindung müssen Sie dieses Formular nutzen.
Alle Informationen finden Sie vollständig im > Dienstleistungsportal > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > PPP-Prozesse > Prozess "Personalgrunddaten ändern"
Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung