Ersthelfer müssen darauf achten, sich während eines Erste-Hilfe-Einsatzes selbst zu schützen. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören üblicherweise die Absicherung der Unfallstelle oder auch das Anziehen von Einmalhandschuhen bei der Versorgung von Wunden.
Infolge der aktuellen Situation ist es erforderlich, auch bei Erste-Hilfe-Einsätzen auf die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Da insbesondere das Abstandhalten während eines Erste-Hilfe-Einsatzes kaum möglich ist, erhalten alle Ersthelfer der UR eine Persönliche Schutzausrüstung bestehend aus zwei Atemschutzmasken, einem Paar Einmalhandschuhen und einer Kurzanleitung für den Selbstschutz bei Erste-Hilfe-Einsätzen während der Corona-Pandemie.
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Ersthelfer wird wie folgt ausgegeben:
- Ersthelfer, die im Zeitraum August bis Dezember 2020 an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen, erhalten die PSA während des Lehrgangs.
- Ersthelfer, die im Zeitraum Januar 2019 bis März 2020 an einem Lehrgang teilgenommen haben, erhalten die PSA per Hauspost über die Leitung der jeweiligen Einzelorganisation.
- Ersthelfer, die zuletzt in 2018 oder früher an einem Lehrgang teilgenommen haben, erhalten keine PSA. Um weiter als Ersthelfer an der UR tätig zu sein, müssen diese Personen zunächst ihre Erste-Hilfe-Ausbildung erneuern.
Die zuständige Berufsgenossenschaft hat eine "Handlungshilfe für Ersthelfende" im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie herausgegeben. Wir bitten alle Ersthelfer der UR, sich mit dieser Handlungshilfe vertraut zu machen.
Dr. Sybille Hambach
Servicezentrum Personal- und Organisationsentwicklung