Aus gegebenen Anlass wird auf den § 6 der Hausordnung „Fahrräder und Kraftfahrzeuge“ verwiesen.
Da in letzter Zeit vermehrt die Fahrzeuge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der dafür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden, wird es zu verstärkten Kontrollen auf den Parkplätzen August-Bebel-Straße 28 und Schwaansche Straße kommen. Das Abstellen von PKWs auf Behindertenparkplätzen ohne Genehmigung und Feuerwehraufstellflächen ist generell zu unterlassen. Wir bitten Sie dringend die Hausordnung in Bezug auf § 2 (2) einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann das eine oder andere Fahrzeug abgeschleppt werden. Sollten Sie keinen Parkplatz bekommen dann können Sie eines der Parkhäuser in der August-Bebel-Straße, Rostocker Hof, Hopfenmarkt sowie das Parkhaus der Jacobipassage zum Parken Ihres PKWs nutzen. Als Alternative bietet sich auch die Nutzung des ÖPNV an. Alle Straßenbahnlinien und die Busse der Linien 22 und 23 halten am Steintor. Von hier aus ist es nur ein kleiner Fußmarsch bis zur Universität.
§6 Fahrräder und Kraftfahrzeuge
(1) Fahrräder dürfen nicht in die Gebäude mitgenommen werden. Sie sind außerhalb der Gebäude in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen. Sie können anderenfalls kostenpflichtig entfernt werden.
(2) Kraftfahrzeuge dürfen nur mit gültigem Parkberechtigungsschein der Universität Rostock auf der dafür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden. Zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebsablaufes
können widerrechtlich verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.
(3) Die Universität übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrrädern und Kraftfahrzeugen, die auf universitären Grundstücken abgestellt sind.
Rainer Lehmann
Referat Liegenschaften