Neues Landesreisekostengesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Die Reisekostenstelle der Universität Rostock möchte Sie über eine Novellierung des Landesreisekostengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LRKG M-V) informieren.

Hier die wichtigsten Änderungen für ab dem 01. Juli 2021 stattfindende Reisen:

  1.  Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn eine kostengünstigere Art der Erledigung des Dienstgeschäftes (z.B. durch Telefon- oder Videokonferenzen) nicht möglich oder sinnvoll ist.
  2. Im Sinne des Klimaschutzes sollen regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel zu Land und zu Wasser vorrangig genutzt werden, auch wenn sie nicht die wirtschaftlichste Beförderungsmöglichkeit darstellen. Inlandsflüge dürfen nur in besonderen organisatorisch unabweisbaren Fällen mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde genutzt werden. Die Erstattung von CO₂-Kompensationen ist weiterhin haushaltsrechtlich nicht erlaubt.
  3. Es gibt neue Tagegeldsätze und eine Veränderung der Wegstreckenentschädigung.
  4. Hinsichtlich des Übernachtungsgeldes erfolgte ebenfalls eine Neuregelung. Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt nun bei 80,00 Euro. 
  5. Wird eine Dienstreise mit einer privaten Reise von mehr als fünf Arbeitstagen verbunden, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäftes entstehenden Kosten als Fahrtauslagen erstattet.

Mit der Novellierung des LRKG M-V wurden auch die universitätsinternen Verfahrenshinweise überarbeitet und angepasst. Diese finden Sie in Kürze auf der Informationsseite der Reisekostenstelle.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.

Gerne stehen meine Kolleginnen und ich Ihnen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Theres Sünwoldt
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)


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