Neuer Prozess: Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren

Eine Einladung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist z.B. Beispiel bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen oder bei Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich. Grundlage für diesen Prozess bilden die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie Arbeitsmedizinische Regeln (AMR). Die Anforderungen aus den Gesetzes- und Regelwerken wurden durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit für Sie aufbereitet und sind im Prozess „Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren“ abgelegt. Dort finden Sie Dokumente und Formulare, die für die Umsetzung des Prozesses erforderlich sind:

  • Handlungsanweisung zur Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Musteranschreiben zur Einladung der Beschäftigten
  • Muster Vorsorgekartei
  • Antrag auf Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge

Bei Fragen können Sie Sich gern an die Stabsstelle A wenden und die Lernangebote im Weiterbildungsportal nutzen. Die Termine werden in Kürze über das DLP /WBP bekannt gegeben.

Kristin Schakel
Stabstelle Arbeitssicherheit


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