Neue Vergütungsmöglichkeit für Vertretungsprofessuren

Das Rektorat hat in Abänderung der bisherigen universitätsinternen Vorgabe zur Verbesserung der Kandidatenansprache beschlossen, dass Vertretungsprofessuren ab dem Wintersemester 2024/2025 mit der Wertigkeit der zu vertretenden Professur beauftragt werden können. Sofern die Professur also eine W3-Wertigkeit hat, kann die Fakultät diese als W2- oder W3-Vertretungsprofessur ausschreiben. Die entsprechende Organisationsentscheidung sollte die Fakultät begründen und dokumentieren. W2-Professuren werden mit W2 ausgeschrieben. Die Vergütung erfolgt immer nach der Besoldungsordnung W des Landesbesoldungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V).

Weitere Informationen zum Prozess finden Sie in unserem Rundschreiben
Bei Fragen rufen Sie auch gerne Ihre/n zuständige/n Personalsachbearbeiter/in an.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice
 


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