Neue Stundensätze für SHKs ab 01.04.2026

Die TdL hat die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte auf der Grundlage des Tarifergebnisses überarbeitet und mit Gültigkeit zum 01.04.2026 beschlossen. Das Stundenentgelt ändert sich wie folgt:

Studentische Hilfskräfte ohne Bachelorabschluss

  • ab Sommersemester 2026 beträgt der Stundensatz 15,20 EUR und 

  • ab Sommersemester 2027 dann 15,90 EUR

Studentische Hilfskräfte mit Bachelorabschluss

  • ab Sommersemester 2026 beträgt der Stundensatz 15,81 EUR und 

  • ab Sommersemester 2027 dann 16,51 EUR

Die Anpassung auf die neuen Stundensätze für bereits abgeschlossene Arbeitsverträge durch S41 erfolgt automatisch durch das Landesamt für Finanzen (LAF). Verträge, die sich bei Ihnen noch in der Bearbeitung befinden, sind ab sofort mit den neuen Stundensätzen bei S41 einzureichen. Das Rundschreiben mit den aktuellen Stundensätzen wurde angepasst.

Aufgrund der verspäteten Bekanntgabe der neuen Hilfskraftstundensätze wird beim LAF eine technische Umsetzung für die Studentenentgelte im April eventuell nicht möglich sein. Es erfolgt dann eine Nachzahlung des Differenzbetrages im Monat Mai.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anke Block und Manuela Kahl
Personalservice (S41)


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