Neue Liste mit Bieter - und Verpflichtungserklärung Mindestlohn

Entsprechend des § 9 (4) Vergabegesetz MV haben sich Firmen zu verpflichten, den vergabegesetzlichen Mindestlohn bei der Ausführung von Aufträgen der Universität Rostock zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung ist vor einer Auftragserteilung einzuholen.

Da sich der vergabegesetzliche Mindestlohn in MV zum 01.10.2020 ändert, wurden auch die Bietererklärungen von den Unternehmen neu angefordert.

Die aktuelle Liste mit den Unternehmen, welche eine Erklärung abgegeben haben, kann ab dem 01.10.2020 im Dienstlesistungsportal Startseite > Informationen > Finanzangelegenheiten > Beschaffung unter dem Punkt Mindestlohnerklärung aufgerufen werden. Diese Liste wird einmal in der Woche aktualisiert.
 

Martin Klook
Referat Beschaffung


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