Entsprechend des § 9 (4) Vergabegesetz MV haben sich Firmen zu verpflichten, den vergabegesetzlichen Mindestlohn bei der Ausführung von Aufträgen der Universität Rostock zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung ist vor einer Auftragserteilung einzuholen.
Da sich der vergabegesetzliche Mindestlohn in MV zum 1. Oktober ändert, wurden auch die Bietererklärungen von den Unternehmen neu angefordert. Die aktualisierte Liste mit den Unternehmen, die eine solche Erklärung abgegeben haben, kann ab dem 01.10.2021 unter dem Link im Punkt „Mindestlohnerklärung nach §9 Absatz 4…“ aufgerufen werden.
Die Liste wird einmal wöchentlich aktualisiert.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Martin Klook
Referat Beschaffung (D2.3)