Bestellung und Entpflichtung eines Beauftragten: an dieser Stelle finden Sie Informationen und eine Checkliste, die bei der Bestellung und Entpflichtung eines Beauftragten zu berücksichtigen sind: -> Dienstleistungen nach Leistungsfeld-> Thematisch-> Infrastruktur-> Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz -> Bestellung eines Beauftragten organisieren
Das Aushängen einer Nutzungsordnung inklusive eines Bestuhlungsplanes für Hörsäle, Seminarräume und die Aula ist erforderlich, wenn diese Räume mehr als 200 Personen fassen können. Für alle anderen Räume wird eine Nutzungsordnung empfohlen, die gleichzeitig als Unterweisungsgrundlage für z.B. in Lehrveranstaltungen angewendet werden kann. Weitere Informationen und eine Muster-Nutzungsordnung finden Sie hier: -> Dienstleistungen nach Leistungsfeld-> Thematisch-> Infrastruktur-> Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz -> Hörsäle, Aula, Seminarräume als Versammlungsstätten nutzen
Die englische Übersetzung des Unterweisungsnachweises ist hier abgelegt: -> Dienstleistungen nach Leistungsfeld-> Thematisch-> Infrastruktur-> Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz -> AGB Unterweisungen durchführen
Für Fragen und Hinweise können Sie die Mitarbeiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit gern kontaktieren!
Kristin Schakel
Stabsstelle Arbeitssicherheit