Neue Hochschul-Coronaverordnung, keine Änderungen für die UR

Die Universität Rostock hat frühzeitig auf das Auslaufen der Übergangsregelungen nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes reagiert und die Handlungsrahmen erneuert. Zusätzliche Anpassungen sind nicht erforderlich. Hierfür möchte ich allen beteiligten Personen herzlich danken.

Die neu gefasste Hochschul-Coronaverordnung finden Sie hier. Sie ist vorerst gültig bis zum 28.04.2022.

Die geltenden Regelungen werden durch das Wissenschaftsministerium in Abstimmung mit den Hochschulen fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über die konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank für Ihr Engagement für die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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