Neue EU-Drohnenverordnung am 31.12.2020 in Kraft getreten

Im Zuge der neuen Registrierungspflicht muss jede Drohne mit einer Betreiber-ID versehen werden. Die Registrierungspflicht gilt für alle Drohnen mit Kamera, also bspw. auch für die Mavic Mini.

Für die gesamte UR gilt eine einheitliche Betreiber-ID:  DEUr8uni426klbbw

Wichtig ist, dass diese Betreiber-ID auf den Drohnen angebracht ist. Das Referat Beschaffung stellt Ihnen auf Anfrage gern einen Aufkleber mit dieser Betreiber-ID zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an Frau Rüsch unter jana.rüschuni-rostockde. Bitte bringen sie diesen Aufkleber außen auf die Drohne oder im Batteriefach an. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr erforderlich.

Bestehende Drohnenführerscheine gelten noch bis 2022 in der Kategorie A2. Allerdings müssen diese um den A1/A3-Kenntnisnachweis ergänzt werden.  Der Erwerb dieser sogenannten A1/A3-Führerscheine werden aktuell kostenlos über die Webseite des LBA angeboten. Dieser Nachweis ist erforderlich, damit Drohnen weiterhin ordnungsgemäß legal betrieben werden können.

Zu beachten ist ebenfalls die Versicherungspflicht. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG).

Für Fragen rund um das Thema „Drohnen“ stehen innerhalb der UR folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Weitere Informationen finden Sie unter:

Mathias Evert
Referat Beschaffung 


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