Für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gelten neue Eingruppierungsregelungen, welche zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Tarifbeschäftigte können gem. § 29 f TVÜ-L bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie im Dienstleistungsportal Informationen > Personal > Personalrechtliche Rundschreiben unter dem Punkt Beschäftigungsverhältnis – Eingruppierungen.
Christine Radtke Sönke Klinger
Referatsleiterin Personalservice Leiter IT- und Medienzentrum