Neue Eingruppierungsregelungen für Beschäftigte der Informations- und Kommunikationstechnik in Kraft getreten

Für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gelten neue Eingruppierungsregelungen, welche zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Tarifbeschäftigte können gem. § 29 f TVÜ-L bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie im Dienstleistungsportal Informationen > Personal > Personalrechtliche Rundschreiben unter dem Punkt Beschäftigungsverhältnis – Eingruppierungen.

Christine Radtke                                                                                Sönke Klinger
Referatsleiterin Personalservice                                                     Leiter IT- und Medienzentrum


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