Mobiles Arbeiten und Versicherungsschutz

Auch bei mobiler Arbeit, egal ob von Zuhause oder an einem anderen Ort, sind die Beschäftigten der Universität Rostock unfallversichert, vorausgesetzt, sie nehmen dienstliche Aufgaben wahr. In diesem Fall ist es notwendig nachzuweisen, dass der Unfall im Zusammenhang mit einer dienstlichen Arbeitstätigkeit entstanden ist. Laut der aktuellen Rechtsprechung ist die Anerkennung eines Unfalls in der häuslichen Umgebung nur dann als Arbeitsunfall möglich, wenn dieser Nachweis mit Gewissheit erbracht wird. 

Laut Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern erfolgt derzeit  bei allen Meldungen von Unfällen, die sich während des mobilen Arbeitens ereignen, eine Überprüfung und eine Einzelfallentscheidung. Dies betrifft auch den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Wegen zum oder vom mobilen Arbeitsort. Das Bundessozialgericht entschied beispielsweise dahingehend, dass der morgendliche Rückweg von einer Kita zurück nach Hause zum mobilen Arbeiten keinen Weg zur Arbeitsstätte und damit auch keinen versicherten Weg darstellt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link Auch im Homeoffice unfallversichert (dguv.de)

Die Meldung eines Arbeitsunfalles während des mobilen Arbeitens erfolgt analog der Meldung für Arbeitsunfälle während der Arbeit in den Gebäuden der UR. Die Beschreibung und die entsprechenden Dokumente finden Sie im Bereich Dienstleistungsportal > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > thematisch > Infrastruktur > Arbeits,-Gesundheits- und Brandschutz im Prozess Einen Unfall anzeigen. 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Arbeitssicherheit gern zu Verfügung (Tel. 0381/ 4981410).

Heike von Schade
Stabsstelle Arbeitssicherheit


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