Im Hochschulbereich sind im Jahr 2024 mehr schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte tätig gewesen bzw. neu eingestellt worden.
Das ist das Ergebnis der statistischen Auswertung, die der Personalservice für die entsprechende Anzeige an das Ministerium Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen hat. Die Anzeige gibt Auskunft über die Anzahl von Arbeitsplätzen, die mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt sind. Für das Jahr 2024 beträgt die ermittelte Quote 4,36 % und ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2023 = 3,9 %).
Damit haben wir die Mindesthöhe der zu besetzenden Gesamtarbeitsplätze von 5 % nicht ganz erreicht, sind aber in einer positiven Tendenz und auch das ist Vielfalt.
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gibt schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Rahmen ihrer Beschäftigung einen stärkeren Schutz. Sie haben Zugang zu speziellen Fachdiensten und der Förderung der Integrationsämter und können außerdem finanzielle Hilfen für einen Arbeitsplatz erhalten, der ihren besonderen Ansprüchen Rechnung trägt. Die Universität hat in einer Inklusionsvereinbarung besondere Regelungen geschaffen, um Beschäftigten eine gute Beschäftigung auch mit gesundheitlichen Einschränkungen zu sichern.
Wenn Sie sich genauer zu dem Thema und Förderungsmöglichkeiten informieren wollen, können Sie hier nähere Informationen erhalten oder sich vertrauensvoll an die Schwerbehindertenvertretung wenden. Das gilt auch, wenn Sie Fragen als Fachvorgesetzte/r haben.
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice