Aerosole, die sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum verteilen, sind ein möglicher Übertragungsweg des Corona-Virus. Ein verstärktes Lüften verringert die Konzentration von in der Raumluft vorhandenen Aerosolen, wodurch das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduziert werden kann. Verstärktes Lüften ist insbesondere durch eine Erhöhung der Frequenz, durch eine Ausdehnung der Lüftungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms möglich.
In Räumen (Hörsäle) mit raumlufttechnischen Anlagen werden diese entsprechend der Eintragungen im LSF geschaltet. Stellen Sie bitte sicher, dass alle Veranstaltungen im LSF eingetragen werden, so dass hier eine ausreichende „Be- und Entlüftung“ garantiert werden kann.
Alle Veranstaltungsräume ohne lüftungstechnische Anlagen sind regelmäßig zu lüften. Die Lüftung der Räume, in denen Lehrveranstaltungen stattfinden, soll mindestens alle 30 Minuten als Stoßlüftung (ca. 3 bis 10 Minuten) über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster erfolgen. Zusätzlich ist vor der Nutzung der Räume, insbesondere, wenn sich bereits zuvor Personen in dem jeweiligen Raum aufgehalten haben, eine Lüftung vorzunehmen. Verantwortlich für die Lüftung ist die jeweilige Lehrperson.
Kerstin Suckow
Krisenmanagement