Mit dem beigefügten Schreiben des Finanzministeriums vom 24. Januar 2019 wurden Sie über die Tarifverhandlungen für die Angestellten der Landesverwaltung informiert und Hinweise zum Verfahren bei Streikveranstaltungen übersandt. Die Gewerkschaften haben für den 27. Februar 2019 zu einem landesweiten Warnstreik in Schwerin aufgerufen.
Bitte teilen Sie am Folgetag 28.02.2019, bis 9.00 Uhr die Anzahl der Streikteilnehmer für die Meldung an das BM mit. Die konkreten Fehlzeiten bitte ich ebenfalls zu übermitteln, damit diese von uns dem Landesamt für Finanzen gemeldet werden können, da während eines Streiks der Arbeitgeber kein Entgelt schuldet. Wenn die Beschäftigten Zeitausgleich oder Urlaub nehmen, benötige ich keine Meldung. Bitte beachten Sie, dass Beamte nicht streiken dürfen.
Weitere Richtlinien der TdL für den Fall eines Arbeitskampfes finden Sie hier.
Christine Radtke
Personaldezernat