Landeshochschulgesetz M-V novelliert

Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg‑Vorpommern (LHG M‑V) ist novelliert worden. Der Landtag hat das Siebte Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes am 3. Juni 2026 beschlossen; es wurde als Gesetz vom 12. Juni 2026 verkündet (GVOBl. M‑V S. 569) und ist im Juni 2026 in Kraft getreten. 

Die konsolidierte Lesefassung – also der vollständige Gesetzestext mit allen eingearbeiteten Änderungen – steht ab sofort frei zugänglich im Landesrecht‑Portal Mecklenburg‑Vorpommern zur Verfügung unter 
Mecklenburg-Vorpommern - Inhaltsverzeichnis LHG M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 30.06.2026

Dr. Jan Tamm 
Kanzler 


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