Im Zusammenhang mit Infektionen mit dem Coronavirus ist in der Presse gemeldet worden, dass Ärzte auch nach telefonischer Meldung eine vereinfachte Krankschreibung ausstellen dürften. Diese Meldung ist bisher nicht vom Land M-V verbindlich bestätigt.
Nach den bisherigen Regelungen haben sich Beschäftigte in der Universität unverzüglich bei Arbeitsbeginn krankzumelden und spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Regelung bleibt beibehalten. Über alle Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden Sie weiterhin informiert.
Christine Radtke
Referat Personalservice
Krankmeldung bei Erkältungssymptomen
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