Die Vielfalt der Studierenden mit ihren je spezifischen individuellen Bedürfnissen stellt jede Hochschule vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Studierenden mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen sind bundesweit, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, nach wie vor mit Studien- und Lernbedingungen konfrontiert, die ihre individuellen Belange im Hochschulalltag nur bedingt oder gar nicht berücksichtigen.
Um dem gesetzlichen Auftrag, die Bedarfe der Studierenden mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass sie „die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können“ (§ 2 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz, § 3 Abs. 4 LHG M-V) gerecht zu werden, wurde der Leitfaden „Lehre barrierefrei gestalten“ entwickelt. Zusätzlich können Informationen auf der Internetseite der Stabsstelle Diversity eingesehen werden.
Karolin Hansen
Stabstelle Diversity