Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur informierte mit Schreiben vom 24.09.2018 darüber, dass sie beschlossen hat, „die Exkursionsrichtlinie zum 01.01.2019 aufzuheben und den Hochschulen so zu ermöglichen, die Kriterien und Verfahren der Bezuschussung eigenständig festzulegen.“
Gleichzeitig teilt sie mit, dass „der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“ ist und „in den Durchführungserlass zu den Wirtschaftsplänen und Bewirtschaftungsgrundsätzen der Hochschulen“ Hinweise aufgenommen werden, die in den universitätsinternen Kriterien und Verfahren der Bezuschussung berücksichtigt werden müssen. Es liegt den Hochschulen derzeit noch kein, um die vom Ministerium angekündigten Hinweise, ergänzter Durchführungserlass vor.
Im Auftrag des Kanzlers informiere ich Sie hiermit, dass bis zur Gültigkeit einer neuen universitätsinternen Richtlinie das Landesrecht und die aktuell geltende universitätsinterne Richtlinie weiter Anwendung finden.
Astrid Lubinski
Dezernat Haushaltsangelegenheiten