Informationen zu Entsendungen in Verbindung mit Dienstreisen

Eine Dienstreise ins Ausland ist steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung. Für eine Reise ins entsprechende Ausland ist aus diesem Grund eine A1- Bescheinigung (EU) oder eine Entsendebescheinigung (Länder mit bilateralem Abkommen) notwendig.

Der Antrag auf Entsendung ist rechtzeitig vor Dienstreisebeginn im Sachgebiet Reisekosten einzureichen. Bestenfalls erfolgt die sofortige Beantragung der Bescheinigung nach Kenntnis des Auslandaufenthaltes.

Wichtig: Ab sofort ist der ausgefüllte A1- bzw. Entsendeantrag ausschließlich per E-Mail an reisekostenuni-rostockde  zu senden. Im Betreff sind, Zielort und Datum der Reise und ggf. der Name der reisenden Person zu nennen.

Alle relevanten Informationen und Formulare zum Thema "Dienstreisen" finden Sie im DLP unter Serviceleistungen>Thematisch>Haushalt>Reisen

Bei Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen der Reisekostenstelle gerne zur Verfügung.

Tanja Machendanz
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)


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