Informationen Einholung Bieter- und Verpflichtungserklärung Mindestlohn ab dem 01.10.2022

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Entsprechend des § 9 (4) Vergabegesetz M-V haben sich Firmen zu verpflichten, das vergabegesetzliche Mindeststundenentgelt bei der Ausführung von Aufträgen der Universität Rostock zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung ist vor einer Auftragserteilung einzuholen.

Die Landesregierung M-V behält sich dabei eine jährliche Anpassung des im Vergabegesetz geregelten Mindeststundenentgelts zum jeweils 01.10. eines Jahres vor. Eine Anpassung ist bis dato nicht erfolgt. Derzeit liegt der vergaberechtliche Mindeststundenentgelt in M-V unterhalb des bundesweit geregelten Mindeststundenentgelts in Höhe von 12 Euro. Eine nachträgliche Erhöhung über das bundesweit geltende Mindeststundenentgelt hinaus ist wahrscheinlich.

Je nach Regelungslage wird das Referat Beschaffungen die Auswirkungen auf die Auftragsvergabe an der UR prüfen und entsprechend informieren.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Mathias Evert
Referat Beschaffung (D2.3)


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