Aufgrund aktueller Nachfragen weisen wir darauf hin, dass Urlaub nur in vollen Arbeitstagen genommen werden darf. Ein Teilen des Urlaubsanspruches, z. B. in halbe Urlaubstage, ist rechtlich nicht zulässig und darf nicht genehmigt werden. Beschäftigte haben in der Regel die Möglichkeit, vorhandenes Zeitguthaben in Anspruch zu nehmen. Sofern das nicht möglich ist, muss ein ganzer Tag Urlaub in Anspruch genommen werden.
Alle Informationen zum Thema Urlaub finden Sie im Rundschreiben im Dienstleistungsportal unter Informationen > Personal > Personalrechtliche Rundschreiben im Bereich Familie, Urlaub, Gesundheit > Urlaub > Urlaubsanspruch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (September 2021).
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter dezernat.personaluni-rostockde oder wenden Sie sich an das Team Entgelt.
Anke Block und Anne-Kathrin Rohde
Personalservice