Das LM MV hat uns darüber informiert, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Tierversuchen ab dem 1. August 2025 auf das LM M-V übergehen wird. Die Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (TierSchZustLVO M-V) wird entsprechend angepasst.
Im Zuge dieses Übergangs der Zuständigkeit ändern sich auch die Kontaktdaten. Bitte beachten Sie insbesondere den Zusatz bei der postalischen Adresse, hiermit kann eine umgehende Zustellung an die Genehmigungsbehörde sichergestellt werden. Natürlich können Sie wie gewohnt die Anträge vorab per E-Mail senden.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-Referat 500-
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
E-Mail: tierversuchswesenlm.mv-regierungde
Tel.: +49 385 588-16 506
Ihre Ansprechpartner sind Frau Katzurke, in Vertretung Frau Dr. Knispel und für die Sachbearbeitung Herr Luft. Bitte beachten Sie, dass mit dem Wechsel der Zuständigkeit ab dem 1. August 2025 den Anträgen die aktuellen und vollumfänglichen Nachweise zur Sachkunde der im Tierversuch beteiligten Personen beigefügt werden müssen. Wir möchten zudem betonen, dass es aufgrund des Zuständigkeits- und Personalwechsels zu Nachfragen zur Sachkunde kommen kann, sofern diese bisher nicht nachvollziehbar vorliegen sollten. Wir bitten hierfür um Verständnis und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Die notwendigen Formulare, Anträge und weitere Informationen werden zudem zeitnah auf dem Internetauftritt des LM M-V zur Verfügung gestellt. Den Link zur entsprechenden Website und die Formulare senden wir Ihnen nach Freischaltung zu.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Tierschutzbeauftragte Frau Dr. Regina Dibbert: regina.dibbertuni-rostockde.
Kristin Schakel
Stabsstelle Arbeitssicherheit