Information zu Beschaffungsvorgängen im Direktkauf

In der vergangenen Woche hat das Referat 2.3 - Beschaffungen über das aktuelle Verfahren zu Beschaffungen informiert.

Ergänzend dazu möchte ich Sie auf das Verfahren zum Beifügen von Nachweisen bei der Einreichung von Buchungsbelegen hinweisen

Bei allen Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Direktauftrags (bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro netto) sind Vergleichsangebote, die Vergabedokumentation und alle sonstigen mit dem Beschaffungsvorgang zusammenhängenden Dokumente entsprechend der Aufbewahrungsfristen in Verantwortung des beschaffenden Bereiches (Bedarfsstelle) aufzubewahren. Auf das Beifügen von Vergabeunterlagen bei der Einreichung von Buchungsbelegen kann daher verzichtet werden.

Ausgenommen hiervon sind alle Beschaffungsvorgänge mit einem Auftragswert 500 Euro bis 5.000 Euro netto, die aus Mitteln der Titelgruppen 63, 71, 73, 74 oder 75 finanziert werden. Hier sind wie bisher Vergleichsangebote oder die Vergabedokumentation beizufügen.

Jessica Nagel
Sachgebietsleiterin


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