Information an alle Einrichtungsleiter:innen und Beschäftigte über das Anlegen eines Expositionsverzeichnisses

Alle Einrichtungsleiter:innen sind aufgefordert, in ihren Bereichen zu prüfen und zu bewerten, ob sie mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B umgehen. Die Stabstelle Arbeitssicherheit stellt hierfür Arbeitshilfen zur Verfügung und bietet eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 31.08.2022 online an.

Mit Schreiben vom 18.08.2022 wurden alle Einrichtungsleiter:innen aufgefordert, in ihren Bereichen zu prüfen und zu bewerten, ob sie mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B umgehen.

Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B ausüben und bei denen eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit besteht (s.a. TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“).

Die Stabsstelle Arbeitssicherheit stellt Arbeitshilfen zur Bewertung und Erstellung eines Expositionsverzeichnisses zur Verfügung. Diese finden Sie unter Serviceleistungen > Thematisch > Infrastruktur > Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz im Prozess "Expositionsverzeichnis der Gefahrenstoffe führen".

Wir laden Sie am 07.10.2022 zur Infoveranstaltung (online) zu diesem Thema ein. Weitere Informationen zu den Inhalten und der Anmeldung finden Sie unter UR-interne Termine. Bitte beachten Sie, dass weitere Termine angeboten werden.  Diese werden zeitnah im Veranstaltungskalender unter UR-interne Termine veröffentlicht.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Kristin Schakel 
Stabsstelle Arbeitssicherheit 


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