Individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester verlängert

In einer Abstimmung zwischen der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und den Hochschulrektorinnen und -rektoren des Landes wurde dieser Schritt beschlossen.  Coronabedingt wurde bereits im September 2020 festgelegt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Das Landeshochschulgesetz wurde bereits im September 2020 dahingehend geändert, dass das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit nun per Verordnung verlängern kann.

"Die Pandemie hat erhebliche Einschränkungen im Lehrbetrieb in Präsenz und an den Bibliotheken mit sich gebracht. Die Studierenden benötigen Planungssicherheit und müssen in die Lage versetzt werden, ihr Studium ohne finanzielle Sorgen erfolgreich abzuschließen." so Ministerin Bettina Martin. 

Mit dieser Regelung ist es möglich, länger BAFöG zu erhalten, sofern Studierende aufgrund der Corona-Pandemie ihr Studium verlängern müssen.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verfügbar.

Prof. Dr. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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