Nach verzögerter Beendigung der Baumaßnahmen möchten wir nunmehr zum 05.05.2025 die Schrankenanlage für die PKW-Stellplatzanlage in der Schwaanschen Str. wieder in Betrieb nehmen. Dazu werden in den nächsten Wochen die Parkausweise, entsprechend der Bedarfserfassung aus 11/2024 versendet. Des Weiteren werden die MitarbeiterINNEN eine Freischaltung zum Öffnen der Schrankenanlage über ihre persönliche Chipkarte erhalten. Diese Regelungen betreffen ausschließlich die MitarbeiterINNEN, welche ihren Dienstsitz im Bereich der Schwaanschen Str. haben.
Alle anderen MitarbeiterINNEN, welche für ein Dienstgeschäft notwendigerweise die Stellplatzanlage in Anspruch nehmen müssen, erhalten die Zufahrt und einen Parkausweis für die Dauer des Dienstgeschäftes, über die Poststelle.
Aufgrund der stark eingeschränkten Parkplatzkapazität ist die Bereitstellung von Parkmöglichkeiten für Studierende und Teilnehmende von Veranstaltungen nicht möglich. Wir bitten hier den ÖPNV zu nutzen, über den die Innenstadt sehr gut angebunden ist. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die mögliche Nutzung der Stellplatzanlage in der Albert-Einstein-Straße am Campus Südstadt verweisen.
Folgende Hinweise sind bei der Benutzung der Stellplatzanlage zu beachten:
- Die Parkausweise müssen im Fahrzeug deutlich sichtbar hinter der Frontscheibe ausgelegt werden. Fahrzeuge ohne eingelegten gültigen Parkausweis gelten als unberechtigt abgestellt. Die BesitzerINNEN dieser Fahrzeuge müssen mit der kostenpflichtigen Umsetzung des Fahrzeuges rechnen. Dies gilt auch für das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf den ausgewiesenen Funktionsstellflächen, sowie auf Stellflächen für schwerbehinderte Menschen, hierfür ist ein besonderer Parkausweis als Nachweis notwendig. Jeder Besitzer eines oder mehrerer Parkausweise darf zeitgleich nur ein Fahrzeug abstellen. Das Abstellen von LKW’s oder Wohnmobilen ist grundsätzlich untersagt.
- Der Besitz eines gültigen Parkausweises begründet keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Innerhalb des Berechtigungszeitraums kann es aus betrieblichen Gründen zur teilweisen oder vollständigen Sperrung der Stellplatzanlage kommen. Geplante Sperrungen der Stellplatzanlage werden rechtzeitig durch entsprechende Beschilderung und im Dienstleistungsportal angezeigt.
- Dienstfahrzeuge erhalten eine gesonderte Chipkarte, um den Zugang zum Parkplatz zu ermöglichen.
Die Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung.
Peter Wickboldt
komm. Dezernent Technik, Bau, Liegenschaften