Hochschul-Coronaverordnung verlängert

Zur vorangegangenen Fassung gibt es keine  Änderungen. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.

Die geltenden Regelungen werden durch das Wissenschaftsministerium in Abstimmung mit den Hochschulen fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock.

Aktuell laufen Abstimmungen, ob die Verordnung zum 18. März auslaufen kann und damit ab dem 19. März die Universität Rostock in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eigenverantwortlich Hygieneregeln für Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz festlegen kann. Sobald Näheres dazu bekannt ist, werden wir Sie auf dem Dienstleistungsportal informiert werden. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank für Ihr Engagement für die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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