Zur vorangegangenen Fassung gibt es keine Änderungen. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.
Die geltenden Regelungen werden durch das Wissenschaftsministerium in Abstimmung mit den Hochschulen fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.
Vielen Dank für Ihr Engagement für die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.
Dr. Jan Tamm
Kanzler