Die Änderungen der Hochschul-Coronaverordnung finden Sie hier. Sie ist gültig bis zum 12.05.2022. Mit der Verlängerung ist kurzfristig die Pflicht des 3G-Status für den Präsenzlehrbetrieb gestrichen worden.
Daraus ergeben sich Änderungen für den Lehrbetrieb, welche in einem neuen Handlungsrahmen für die Lehre zu berücksichtigen sind. Hierzu laufen die Abstimmungen zwischen dem Rektorat, dem Krisenmanagement, den Studiendekanaten und dem Gesundheitsamt Rostock. Solange der Handlungsrahmen noch nicht angepasst worden ist gilt der bisherige - mit dem Gesundheitsamt Rostock abgestimmte - Handlungsrahmen.
Sobald der Handlungsrahmen für die Lehre in geänderter Form vorliegt, werden Sie im Dienstleistungsportal informiert.
Vielen Dank für Ihr Engagement für die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.
Dr. Jan Tamm
Kanzler