Hinweise zur Pandemie bzw. zum Umgang mit Erkrankungen

Während der angeordneten Schließung der Universität werden alle Entgelte vollständig fortgezahlt. Alle Personen befinden sich weiter im Dienst. Das bedeutet, Sie müssen sich ggf. krankmelden, wenn sie nicht arbeitsfähig sind.
Ab Ende der vollständigen Schließung voraussichtlich ab 14.4. bzw. mit dem früheren Beginn einzelner Funktionsträger/Personen im Rahmen des Krisenmanagements gelten die nachfolgenden Anweisungen des  Ministeriums des Inneren M-V.

Das sind die wesentlichen Punkte:

  • Beachten Sie die Empfehlungen des LAGuS und der BZgA
  • Nachweislich an Covid-19 erkrankte Personen sind arbeits- bzw. dienstunfähig, müssen sich beim Arbeitgeber als viruserkrankt melden und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Verdachtsfälle mit Symptomen dürfen nicht zum Dienst erscheinen und müssen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Verdachtsfälle ohne Symptome gelten als arbeitsfähig, dürfen aber nicht zum Dienst erscheinen und sollen bis zur Klärung der Erkrankung im Homeoffice arbeiten.
  • Eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne gilt als entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst. Melden Sie das unverzüglich!
  • Beschäftigte, die ein Kind unter 12 Jahren betreuen, sollen während der Schließung der Schulen/Kita im Rahmen von Homeoffice tätig werden. Sofern dies in Ansprache mit dem/der Fachvorgesetzen nicht möglich sein sollte, kann auf einen begründeten Antrag Arbeitsbefreiung ohne Entgeltfortzahlung gewährt werden. Dieser Antrag ist an den Personalservice zu stellen, dies ist per E-Mail möglich.
  • Angehörigen von anerkannten Risikogruppen (siehe RKI) soll ebenfalls die Tätigkeit im Homeoffice ermöglicht werden.

Einzelheiten lesen Sie bitte hier nach! Ihre Fragen werden Sie mit Ihrer/m Fachvorgesetzen klären können oder Sie wenden sich unter dezernat.personaluni-rostockde an den Personalservice.

Wenn Sie im Homeoffice sind, bleiben Sie zur Arbeitsleistung verpflichtet. Sie müssen mit Ihrem/Ihrer Fachvorgesetzen klären, welche Aufgaben Sie in welchem Umfang sinnvoller Weise zu Hause erledigen können. Sie müssen sich sofort und rechtzeitig melden, wenn Sie Ihren Dienst nicht antreten können, auch wenn Sie im homeoffice sind.

Krankmeldungen erfolgen ab sofort mittels Scan der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankenschein an krankmeldunguni-rostockde. Das Original verwahren Sie bitte zu Hause, auf Anforderung müssen Sie es vorlegen können.

Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung


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