Hinweise zur Erstattung von Kosten nach Absage von geplanten Dienstreisen aufgrund des Coronavirus

Grundsatz: Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die zu erstattenden Kosten so gering wie möglich zu halten:

  • bereits gebuchte Leistungen (z. B. Bahnfahrt, Hotel, Tagungsbeitrag etc.) sind zu stornieren,
  • die nach der Stornierung entstandenen Kosten werden von der UR voll umfänglich aus dem Budget des jeweiligen Bereichs erstattet,
  • bitte reichen Sie zur Erstattung der „Restkosten“ folgende Unterlagen bei der Reisekostenstelle ein:
  1. Dienstreiseantrag im Original
  2. Ausdruck der offiziellen Veranstaltungsabsage; bei Nichtantritt aufgrund der Sorge einer Infektion eine kurze Eigenerklärung  
  3. Nachweise für geleistete Zahlungen (z. B. Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege)
  4. Nachweise über die Stornierungsbemühungen
  5. Auszahlungsanordnung

Vielen Dank für die Beachtung unserer Hinweise und Ihre Unterstützung!

Für Fragen stehen wir (Referats Stellenhaushalt, Reisekosten, Lehraufträge (D2.4) Ihnen gern zur Verfügung.

Steffen Arndt
Sachgebiet Reisekosten


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