Grundsatz: Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die zu erstattenden Kosten so gering wie möglich zu halten:
- bereits gebuchte Leistungen (z. B. Bahnfahrt, Hotel, Tagungsbeitrag etc.) sind zu stornieren,
- die nach der Stornierung entstandenen Kosten werden von der UR voll umfänglich aus dem Budget des jeweiligen Bereichs erstattet,
- bitte reichen Sie zur Erstattung der „Restkosten“ folgende Unterlagen bei der Reisekostenstelle ein:
- Dienstreiseantrag im Original
- Ausdruck der offiziellen Veranstaltungsabsage; bei Nichtantritt aufgrund der Sorge einer Infektion eine kurze Eigenerklärung
- Nachweise für geleistete Zahlungen (z. B. Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege)
- Nachweise über die Stornierungsbemühungen
- Auszahlungsanordnung
Vielen Dank für die Beachtung unserer Hinweise und Ihre Unterstützung!
Für Fragen stehen wir (Referats Stellenhaushalt, Reisekosten, Lehraufträge (D2.4) Ihnen gern zur Verfügung.
Steffen Arndt
Sachgebiet Reisekosten