Der Wunsch nach mobiler Arbeit hat zugenommen. Personalservice erhält immer mehr Anfragen auch zu Arbeiten im Ausland.
Es gibt leider eine Vielzahl von schwerwiegenden Hürden, da rechtliche Regelungen anderer Länder greifen:
- Arbeitsrecht: Unterschiede bei Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsschutz führen zu Ungleichbehandlungen oder erfordern aufwendige Zusatzvereinbarungen.
- Datenschutz: Unterschiedliche Datenschutzregelungen können die Arbeit mit sensiblen Daten erschweren oder unmöglich machen.
- Arbeitserlaubnis: Im Nicht-EU-Ausland müssen Visa beantragt werden. Dies verursacht Kosten und Wartezeiten, da die Anträge von den Beschäftigten eingereicht und vom Arbeitgeber geprüft werden müssen.
- Sozialversicherung und Steuern: Unterschiedliche Regelungen bedeuten, dass sich Beschäftigte selbst um Abgaben kümmern müssen und ggf. doppelte Steuerpflicht greift.
Der Aufwand und die benötigte Zeit, um all diese Punkte zu prüfen und rechtlich abzusichern, sind zu hoch. Es müssten externe Wirtschafts- und Steuerexperten einbezogen werden, auch innerhalb der EU. Dauerhaftes mobiles Arbeiten kann daher derzeit nicht ermöglicht werden. Wenn Personen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder sich dauerhaft dort aufhalten, sind sie zudem verpflichtet, das dem Arbeitgeber über den Personalservice förmlich anzuzeigen.
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice