Hinweise, um die Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung umzusetzen.

Diese Regelung ist vorerst für die Zeit von Oktober 2020 bis Ende März 2021 (Herbst/Winterzeit) begrenzt. Über eine mögliche Verlängerung bzw. vorzeitigen Entbindung von dieser Regelung zum Tragen einer MNB entscheidet das Rektorat je nach Infektionslage.

Als Auftraggeber im Auftrag der UR gegenüber externen Dienstleistern, Zulieferern, Universitätsgästen etc. ist es wichtig, bei Vertragsschluss auf diese Tragepflicht hinzuweisen. In der Übergangszeit kann es dazu führen, dass mit Beginn der Tragepflicht noch nicht alle Dienstleister dazu verpflichtet werden können, eine MNB zu tragen. 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter der Rufnummer 0381 -498 1331. 

Bitte achten Sie auf sich und Ihre Kolleginnen und Kollegen und bleiben Sie gesund.

Dr. Jan Tamm 
Kanzler


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