Hinweise für Reisen und Urlaubsreisen

Beachten Sie bitte bei der Planung Ihres Urlaubes/Reise die jeweils aktuell geltende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sowie die Hinweise der Bundesregierung zu den Reiseregelungen und die Hinweise des BMI zu Quarantäneregelungen.

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland (außer in die meisten Mitgliedstaaten der EU, Schengen-assoziierte Staaten und UK). Bei Reisewarnungen handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten. Eine Reisewarnung kann jedoch rechtliche Auswirkungen bei Rückreise haben. Die Regelungen dazu treffen die jeweiligen Bundesländer.

Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung  der Landesregierung M-V regelt, dass Personen, die aus einem Land mit Überschreitung der Grenze von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner einreisen, in die häusliche Aussonderung (Quarantäne) gehen müssen. Auf den Seiten des Robert Koch-Institutes werden tagesaktuell Staaten mit einer hohen Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung (mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen) abgebildet. Nach den aktuellen Veröffentlichungen des RKI gehört Schweden zu den Risikogebieten, die zu einer häusliche Aussonderung (Quarantäne) bei Rückkehr verpflichten.

Da diese Quarantänen somit grundsätzlich vermeidbar sind, haben Beschäftigte die Zeit einer solchen Quarantäne eigene Zeit (Urlaub, Zeitguthaben, unbezahlter Sonderurlaub) einzubringen. Sollten Sie krank (Infektion COVID-19) aus dem Urlaub in einem Land zurückkehren, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, besteht auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch, weil Sie sich dem Risiko zu erkranken selbst trotz Reisewarnung ausgesetzt haben. Sie müssen den Arbeitgeber in solchen Fällen darüber informieren, wenn Sie erkrankt sind, in Quarantäne sind oder aus einem Risikogebiet zurückkehren.

Haben Sie einen schönen Urlaub und erholen Sie sich gut, beachten Sie aber bitte diese Vorgaben vor Planen Ihres Urlaubes!

Christine Radtke
Personalservice


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