In letzter Zeit informieren einige Projektträger meist recht formlos, dass sie zukünftig Dokumente, die bisher in Papierform mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift einzureichen waren, durch das Absenden mit einer personalisierten E-Mail-Adresse als rechtsverbindlich unterzeichnet anerkennen.
Wer also künftig z.B. in profi-online einen Antrag zur Änderung von Haushaltsdaten, eine Mittelanforderung oder einen Zwischen-bzw. abschließenden Nachweis eigenständig absendet, zeichnet damit rechtsverbindlich für den Mittelgeber aber ohne Vollmacht der Universität und muss einen eventuell entstehenden Schaden persönlich vertreten.
Für Anträge, Verträge und andere Dokumente während der Projektdurchführung wurde die Vollmacht zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung durch die Rektorin ausschließlich an den Kanzler, den Justitiar oder an Kolleg:innen des S1 übertragen. Wir bitten um dringende Beachtung.
Kommen Sie gern auf das Servicecenter S12 zu, wir unterstützen Sie bei der formal korrekten Umsetzung und Unterschriftseinholung.
Kristin Arnold
Teamleiterin Projektverwaltung S12