Aufgrund von vielen Fragen an die Mitarbeitervertretungen möchten wir noch einmal zusammenfassen, welche Regelungen bei der Anerkennung von Arbeitszeit im Hochschulbereich gelten.
Sie können diese auch im Prozess Arbeitszeit erfassen nachlesen.
- Die Universität möchte die Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten fördern und den Krankenstand langfristig senken. Daher hat die Hochschulleitung eine wichtige Entscheidung getroffen, die nach drei Jahren evaluiert wird: Ab Juni 24 wird die Teilnahme an sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten des Hochschulsportes oder Urgesund bis zu einer Stunde pro Woche als Arbeitszeit anerkannt. Das bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, eine Stunde pro Woche Ihrer Arbeitszeit für Angebote der Universität wie Sport, Stressbewältigung, Selbstorganisation oder Entspannungstechniken zu nutzen. Wichtig ist dabei, dass Ihre Teilnahme tatsächlich erfolgt und Sie diese gegenüber der Ihnen fachvorgesetzten Person ggf. nachweisen können (Buchungsbeleg, Einsichtnahme in Teilnahmeliste o.ä.)
- Für alle anderen Veranstaltungen außerhalb des Hochschulsports oder Urgesund kann die Arbeitszeit nicht angerechnet werden, z.B. eigene Sportaktivitäten, Angebote des Familienbüros oder von Krankenkassen oder im Rahmen von Studien. Diese nehmen Sie außerhalb Ihres Dienstes wahr.
- Die Teilnahme am Gesundheitstag ist Arbeitszeit, Sie müssen aber Ihre Teilnahme mit Ihrer/Ihrem Fachvorgesetzten abstimmen.
- Fortbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen, die Teilnahme an Schulungen, Vorträgen und Informationsveranstaltungen ist Arbeitszeit, wenn die Teilnahme mit dem/der Fachvorgesetzten abgestimmt ist und von dieser/dem als notwendig angesehen wird.
- Die Teilnahme an Personalversammlungen der Mitarbeitervertretungen ist Arbeitszeit.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei Ihrem/Ihrer zuständigen Personalsachbearbeiter/in oder beim Personalrat.
Michael Müller Christine Radtke
Vorsitzender NPR Koordinatorin Personalservice