Haushaltsrundschreiben 01/2025 zur vorläufigen Haushaltsführung

Die Leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) für das Haushaltsjahr (HHJ) 2025 wird voraussichtlich im Februar/März und die Mittelverteilung in den Monaten März/April durch das Rektorat bzw. durch die Gremien beschlossen. Anschließend werden die Bereiche mittels Zuweisungsschreiben über die Höhe und Zwecke der Zuweisung informiert. Das heißt nicht, dass Sie mit Ausgaben warten müssen bis mit der Zuweisung Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist. Bis zum Zeitpunkt der Mittelzuweisung gilt die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“.

Um dem Entstehen neuer Rücklagen entgegenzuwirken, ist es wünschenswert und ratsam, Aufträge bzw. Bestellungen schon während der vorläufigen Haushaltsführung auszulösen, damit die HH-Mitteln innerhalb des laufenden Haushaltsjahres auch verwendet werden.

Wir bitten daher um Beachtung der Hinweise im aktuellen Haushaltsrundschreiben. Dieses finden Sie hier im Dienstleistungsportal.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 2 – Haushaltsangelegenheiten.

Astrid Lubinski
Dezernentin D2

 


Zurück zu allen Meldungen