Härtefallregelung für die Zulassung bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen

Um den besonderen Herausforderungen einiger Studierender besser gerecht zu werden und unnötige Studienzeitverzögerungen zu vermeiden, sollen bereits ab dem kommenden Wintersemester 10 Prozent der Plätze bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen für sogenannte Härtefälle bereitgehalten werden. Darunter fallen Studierende mit Kind oder anderen Pflegeaufgaben, chronisch Kranke Studierende, Studierende mit Nachteilsausgleich oder Sonderstudienplan, einer Kooperationsvereinbarung für Leistungssportler:innen u.ä. Studierende sollen sich im Bedarfsfall direkt an die jeweiligen Dozierenden wenden. Die Dozierenden sollen die jeweiligen Fristen dafür transparent kommunizieren. Entsprechende Nachweise über einen „Härtefall“ können bei Bedarf über das zuständige Prüfungsamt, z.B. bei bereits durch den Prüfungsausschuss bewilligten Nachteilsausgleichen, ausgestellt werden. Leistungssportler:innen mit entsprechender Vereinbarung können sich gern an Frau Dr. Lanz beim Hochschulsport wenden. Für Studierende mit Kind oder Pflegeaufgaben kann das Familienbüro eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Als Grundlage dienen hier vorerst die rechtlichen Regelungen analog zum Anspruch Kinderkrankentage. Für Behinderte und chronisch Kranke Studierende stellt die entsprechende Beauftragte, Frau Prof. Langer bei Bedarf eine Bescheinigung aus. 

Ansonsten soll die Einschreibung in die Lehrveranstaltungen im Wesentlichen analog zu den letzten Semestern durchgeführt werden. 
Für die Bildungswissenschaften wird darüber hinaus ein neues Verfahren implementiert. Dadurch wird sichergestellt, dass Studierende im ersten Semester nicht gleichzeitig die Module des IASP und des IPP besuchen, sondern nur jeweils eines im ersten und eines im zweiten Semester (wie im PSP vorgesehen).

Das ITMZ wird gebeten, die Regelungen entsprechend im Stud-IP umzusetzen und einen Hinweis für die Studierenden aufzunehmen. 

Für die zukünftigen Semester wird eine fundierter und technisch besser umsetzbare Regelung in einer Arbeitsgruppe abgestimmt.

Prof. Karsten Wolf
Prorektor für Studium und Lehre


Zurück zu allen Meldungen