Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das Grillen an allen Standorten der UR generell verboten. Diese Regelung gilt auch für ausgewiesenen Grillplätze und für alle Arten von Grills (Holzkohle-, Gas- und Elektrogrill). Diese Maßnahme ist notwendig, um sowohl die Mitglieder der UR als auch die Infrastruktur – die Gebäude und Flächen – zu schützen. Aus diesem Grund bitten wir Sie außerdem, offenes Feuer zu vermeiden.
Sobald sich die Situation entspannt und das Grillen auf dafür vorgesehen Grillplätzen wieder möglich ist, informieren die Kolleg:innen der Stabstelle Arbeitssicherheit im Dienstleistungsportal.
Ich bitte alle Mitglieder der UR um Verständnis für die Maßnahme und danke für Ihre Unterstützung.
Jan Tamm
Kanzler