Sehr geehrte Damen und Herren,
in den kommenden Monaten sollen in allen Bereichen der Universität Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Arbeitsplätze der Beschäftigten durchgeführt werden. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und besondere Belastungen durch geeignete Schritte minimiert oder sogar beseitigt werden. Auch wenn besondere Maßnahmen für einzelne Personen, z. B. aufgrund der Körpergröße, einer Einschränkung o. ä., notwendig seien, so sollte auch dies erfasst und berücksichtigt werden. Für die Gefährdungsbeurteilung ist der/die jeweilige Fachvorgesetzte zuständig, kann diese Aufgabe aber auch weiter delegieren.
Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass bei einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes eines/einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung informiert/beteiligt werden muss, vgl. § 178 Abs. 2 SGB IX. Im Allgemeinen wird die Schwerbehindertenvertretung nicht an den Gefährdungsbeurteilungen teilnehmen können, wird dies aber natürlich auf Wunsch der Beschäftigten tun. Wenn diese Fragen haben oder Unterstützung brauchen, wird die Schwerbehindertenvertretung sich engagieren. Entsprechend hat die Schwerbehindertenvertretung die betreffenden Beschäftigten auch informiert.
Bitte beteiligen Sie die Schwerbehindertenvertretung auf deren Wunsch oder auf Wunsch des/der Beschäftigten und informieren Sie bitte auch mich, als Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Ass. iur. Christine Radtke, M.A.
Referatsleiterin Personalreferat
Inklusionsbeauftragte
Universität Rostock
Dezernat Personal und Personalentwicklung
Tel. +49 381/498-1284 | Fax +49 381/498-1294
E-Mail: christine.radtkeuni-rostockde | dezernat.personaluni-rostockde
Web: https://www.uni-rostock.de/einrichtungen/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat-personal-und-personalentwicklung-d4/referat-personalservice-d41/