Gebührenerlass 2024/2025 veröffentlicht

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der neuer Gebührenerlass 2024/2025 vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurde.

Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.

Der Gebührenerlass ist bei der Erarbeitung von Gebührenordnungen der Hochschulen zu berücksichtigen. Bestehende Satzungen sind auf Kostendeckung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ferner weisen wir Sie auf die Genehmigungspflicht gemäß § 16 Abs. 5 LHG M-V hin. Bitte leiten Sie ggf. erforderlichen Handlungsbedarf für Ihren Arbeitsbereich ab.

Wichtiger Hinweis: 
Es ist darauf zu achten, dass selbst kalkulierte Gebühren unaufgefordert stets aktuell gehalten werden. Das bedeutet, dass alle Gebühren regelmäßig überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Astrid Lubinski
Dezernentin D2


Zurück zu allen Meldungen