Durch die erste Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium (URZS) vom 3. Juli 2020 werden auch die Bewerbungsfristen für grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge im höheren Fachsemester sowie für die zulassungsbeschränkten Master-Studiengänge einmalig zum Wintersemester 2020/21 angepasst. Der Bewerbungszeitraum endet damit für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge und Studienfächer an der Universität Rostock einheitlich mit dem 20. August 2020. Dies gilt vorbehaltlich der angekündigten Änderung der Bewerbungsfristen in der Studienplatzvergabeverordnung M-V.
Für die Studiengänge der Universität Rostock gelten zum Wintersemester 2020/2021 damit folgende Fristen:
- örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge und Studienfächer im 1. Fachsemester: Bewerbungen sind noch bis 20.08.2020 möglich.
- örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge und -fächer im höheren Fachsemester: Bewerbungen sind noch bis 20.08.2020 möglich.
- Human- und Zahnmedizin (Bewerbung über hochschulstart.de) im 1. Fachsemester: 01.07. bis 20.08.2020. Bitte beachten, dass die Frist für Altabiturient/innen bereits am 25.07.2020 endet.
- Human- und Zahnmedizin im höheren Fachsemester: Bewerbungen noch bis 20.08.2020 möglich.
- Zulassungsbeschränkte Master im 1. Fachsemester: Bewerbungen noch bis 20.08.2020 möglich.
- Zulassungsfreie Studiengänge und -fächer 1. und höheres Fachsemester: 01.08. bis 30.09.2020.
- Promotion: Immatrikulation fortlaufend zu jeder Zeit möglich.
Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf für zulassungsbeschränkte Studiengänge der Universität Rostock finden Sie unter:
https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/studienplatzbewerbung/.
Ulrike Ladendorf
Servicezentrum Studierende - Studierendensekretariat