Für Rückkehrer aus Risikogebieten im Inland gibt es künftig keine Test- und Quarantänepflicht mehr, Karrenzzeitregelungen für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen wurden aufgehoben.

Am 22.10.2020 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die bisherigen Regelungen für Rückkehrer aus Risikogebieten im Inland angepasst.

Es besteht keine Test- und Quarantänepflicht mehr für Rückkehrer ohne Symptome, welche auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen.  Sofern Rückkehrende jedoch Symptome aufweisen, sind diese verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben.

Zu den am häufigsten erfassten Symptomen einer Covid-19-Erkrankung zählen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust (Stand 16.10.2020, Quelle RKI). Deshalb ist es wichtig, sich bei unklaren Symptomen oder bei Unsicherheiten ärztlich beraten zu lassen. Weitere Informationen finden Sie im DLP unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Regelungen bei Erkältungssymptomen und auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts

Im Zuge der Neuregelung der Quarantäneregeln hat sich das Rektorat darauf verständigt, dass die verpflichtende einzuhaltende Karenzzeit vor Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Präsenz wegfällt.

Die bisherige Regelung an der UR besagte, dass Rückkehrer aus inländischen Risikogebieten vor der Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung eine Karenz entsprechend den Quarantänezeiten einhalten mussten, bevor sie an der Lehrveranstaltung teilnehmen durften. Diese Pflicht entfällt ab sofort. Gleichzeitig wird weiterhin empfohlen, eine Karenzzeit einzuhalten. Studierende und Lehrende entscheiden selbstverantwortlich, ob und in welchem Umfang eine Karenzzeit eingehalten wird.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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