Führungszeugnisse werden nicht mehr für alle Einstellungen notwendig

Ab 2024 werden nur noch für bestimmte Positionen/Arbeitsplätze Führungszeugnisse bei Einstellung abgefragt. Wir machen das Erfordernis bei Ausschreibung kenntlich.

Entsprechend der Richtlinien der Bundeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) und im Einklang mit der Rechtsprechung werden für Beschäftigte, die mit Minderjährigen, z.B. an Schulen arbeiten, erweiterte Führungszeugnisse notwendig. Wir haben Beispiele für Stellen erstellt, die noch ein Führungszeugnis oder auch ein erweitertes Führungszeugnis notwendig machen. Diese können Sie im anliegenden Rundschreiben nachlesen. Für alle weiteren Stellen entfällt die Abfrage ab sofort.

Wir bitten alle Führungskräfte, deren Beschäftigte regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, aus Gründen des Minderjährigenschutzes darauf zu achten, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Die Kosten hierzu trägt der Arbeitgeber.

Christine Radtke                                                                 Lisa Herrmann
Koordinatorin Personalservice (S41)                              Personalsachbearbeiterin (S41)


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