Die betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in Zeitabständen von zwei Jahren an einer gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischungsschulung, der Erste-Hilfe-Fortbildung, teilnehmen. Die Zwei-Jahres-Frist sollte dabei nicht überschritten werden. Daher möchten wir insbesondere diejenigen, die Ihren letzten Lehrgang im Frühling und Sommer 2022 besucht haben, auf den nächstmöglichen Termin zur Fortbildung aufmerksam machen:
Wenn der Termin nicht passt, stehen folgende weitere Termine aktuell zur Verfügung:
- 03.09.2024 – Fortbildung/Auffrischung auf dem Südstadtcampus
- 10.10.2024 – Fortbildung/Auffrischung
- 19.11.2024 – Fortbildung/Auffrischung
- 05.12.2024 – Fortbildung/Auffrischung
Bitte wählen Sie einen Termin aus, der der Zwei-Jahres-Frist so gut wie möglich entspricht.
Den Link zur Anmeldung sowie weitere Informationen und wichtige Hinweise erhalten Sie unter dem jeweiligen Link.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail s31.organisationsberatung@uni-rostock.de zur Verfügung.
Désirée Kalweit
S31 Organisationsberatung