Die Aktualisierung des Beschaffungsantrages betrifft den Punkt 5 „Finanzierung“. Die Angabe mehrerer Finanzierungsquellen ist nicht mehr möglich. Wie bisher ist auch weiterhin die Verfügbarkeit ausreichender Mittel durch die Bedarfsstellen vorab sicherzustellen. Reichen die Mittel einer Finanzierungsquelle nicht aus, sind entweder vorab Mittel aus einer oder mehrerer alternativer Finanzierungsquelle umzusetzen bzw. die anteiligen Kosten im Nachhinein entsprechend umzubuchen.
Weiterhin wurden im Rahmen der Teilzielvereinbarung Digitalisierung (Titelgruppe 80) Untertitel eingeführt, die die Nachvollziehbarkeit von Ausgaben in den Teilprojekten der Zielvereinbarung ermöglichen. Sofern Beschaffungen aus der Titelgruppe 80 beantragt werden, ist nun der entsprechende Untertitel unter Ziffer 5 des aktualisierten Beschaffungsantrages anzugeben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Martin Klook
Referat Beschaffung (D2.3)