Finanzministerium informiert über die Angemessenheit der Beamtenbesoldung

Beamten steht eine amtsangemessene Alimentation zu. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.11.2025 in Bezug auf die Berliner Besoldung einen Beschluss veröffentlicht. Dieser hat möglicherweise Auswirkungen auf die Besoldung der Beamten in M-V. Am 08.12.2025 wurde im Dienstleistungsportal bereits darüber informiert, dass das Finanzministerium die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht prüft.

Mit dem aktuellen Schreiben vom 09.06.2026 teilte, dass Finanzministerium mit, dass die Prüfung weiterhin andauert. “Um vor diesem Hintergrund zu vermeiden, dass Beamtinnen und Beamten jetzt noch überlegen müssen, rein vorsorglich für das Jahr 2026 einen etwaigen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation zu erheben, hat das Land in einem Erlass für das Land als Dienstherr den Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2026 erklärt. ” (Zitat FM)

Sie müssen also als Beamter/in nicht unmittelbar reagieren, sondern können die weitere Prüfung des Landes abwarten, ohne rechtliche Nachteile befürchten zu müssen. Einen entsprechenden Antrag können Sie dann für 2025 und 2026 auch noch in 2027, wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, nachholen. Wir halten Sie hierzu informiert, sobald wir Näheres aus dem Finanzministerium erfahren.

Michael Heberer
Personalservice (S41) 


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